
Nach dem Fall Relotius, bei dem ein “Spiegel”-Journalist Geschichten und Interviews teilweise frei erfunden hatte, scheint es die “Spiegel”-Redaktion mit der Wahrheit immer noch nicht so genau zu nehmen. Im Februar 2021 hatte der “Spiegel” in einem Artikel mit dem Titel „Propheten auf dem Irrweg“ Virologen daraufhin sortiert, ob diese nach Meinung der “Spiegel”-Redaktion die Wahrheit über Corona berichten oder “auf dem Irrweg” seien.
Der “Spiegel” hatte dabei das Zitat des renommierten Virologen Klaus Stöhr so verkürzt, dass dieses eine andere Aussage bekam. Lesen Sie dazu die folgenden Artikel.
- Virologe Stöhr gewinnt gegen „Spiegel“ vor Gericht (von Georg Altrogge)
- Verkürztes Zitat – Virologe Stöhr gewinnt vor Gericht gegen den „Spiegel“ (von Redaktion Die Welt)
Klaus Stöhr klagte vor dem Landgericht Frankfurt gegen den Verlag und bekam Recht. Das Gericht verbot dem “Spiegel” nun, das Zitat zu verwenden. Der Virologe hatte bereits zuvor kritisiert, dass sich Redakteure des Nachrichtenmagazins “wie Aktivisten” verhielten, die selektive und in seinem Fall falsche Aussagen veröffentlichten, “um die vorgefertigte Meinung zu verifizieren”.
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